CO2-Prozess: Betrug mit Umweltzertifikaten

Einer der größeren Wirtschaftsprozesse in der Bundesrepublik Deutschland wegen Umsatzsteuerbetrugs beim Handeln mit Luftverschmutzungsrechten unter Beteiligung der Deutschen Bank AG endete mit einer Verurteilung der angeklagten Ex-Mitarbeiter der Deutschen Bank AG.

Der Umsatzsteuerbetrug ist typischerweise darauf gerichtet, den Fiskus zur Auszahlung von Geldmitteln im Wege der Vorsteuererstattung zu veranlassen. Umsatzsteuerkarusselle setzen in ihren Lieferketten kriminelle Zwischenhändler ein, die mit den Einnahmen aus der Umsatzsteuer untertauchen. So erstattet der Staat jeder Verkaufskette umsonst Vorsteuer. Der hiermit verursachte Schaden ist immens. Versuche des Gesetzgebers, den Umsatzsteuerbetrug mit Mitteln des Reverse-Charge-Systems einzudämmen, sind an Europa gescheitert. Hier soll der Schaden bei dem Handel mit den Immissions-Zertifikaten mindestens 145 Mio. Euro betragen haben. Strafmildernd hielt das Gericht den Angeklagten zugute, dass es ihnen nicht um persönliche Bereicherung gegangen sei. Strafmildernd für die Angeklagten war auch die Tatsache, dass das Risikomanagement der Bank total versagt habe.

Weitere Prozesse mit ehemaligen Geschäftspartnern der Deutschen Bank laufen. Die hinterzogenen Steuern sollen dabei etwa 260 Mio. Euro betragen.