Hard Candy – Insolvenz-Update

Über das Vermögen der JOPP AG ist nun endgültig das Insolvenzverfahren eröffnet worden (AG Charlottenburg 36 j IN 3697/16). Nach Angaben des Insolvenzverwalters Dr. Martini scheidet eine Wiedereröffnung bereits geschlossener Studios durch die JOPP-Gruppe aus. Die Kosten, die hierfür notwendig werden, können nicht aufgebracht werden. Geschädigt sind nun insbesondere diejenigen Kunden, die langlaufende Verträge bereits im Voraus bezahlt haben, oder die Punktekarten erworben haben, welche nun nicht mehr eingelöst werden können. Aber auch für die Gläubiger der JOPP-Anleihe dürfte das Engagement mit einem Totalverlust enden. Ca. 5 Millionen Euro hatte das Unternehmen bei Kapitalanlegern eingesammelt, die 2017 zur Auszahlung anstanden. Den Anleiheeignern bleibt nun nichts anderes übrig, als ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden und darauf zu hoffen, bei vorhandener Masse an der Verteilung zu partizipieren.

Kunden können ihre Verträge kündigen, soweit die Fitnessstudios ihren Betrieb eingestellt haben. Schadenersatz oder Geld-Zurück gibt es allerdings nur über die Eintragung zur Insolvenztabelle, wenn überhaupt.
Wenn Sie Hilfe bei der Anmeldung und Durchsetzung Ihrer Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter benötigen, können Sie jederzeit Kontakt zu Rechtsanwalt Sandhage aufnehmen.