Unister-Insolvenz

Nach dem Unfalltod des geschäftsführenden Gesellschafters Thomas Wagner ging die Unister-Gruppe in die Insolvenz. Nun werden die Geschäfte in einem vorläufigen Insolvenzverfahren durch Prof. Lucas Flöther als vorläufigen Insolvenzverwalter geführt. Die Insolvenz verunsichert viele Urlauber, da auch die Buchungsportale fluege.de und ab-in-den-urlaub.de betroffen sind. Der Insolvenzverwalter teilt allerdings mit, dass alle bereits gebuchten und bezahlten Reisen auch durchgeführt werden.

Probleme mit Gutscheinen:
Kunden, die Reisegutscheine über U-DEALS oder Geld-Zurück-Gutscheine von ab-in-den-Urlaub.de vor dem 18.07.2016 erworben haben, können diese allerdings nicht einlösen. Ca. 14.000 Kunden könnten hiervon betroffen sein. Wer einen solchen Gutschein hat, sollte sich unbedingt mit seinem Hotel- oder Reiseveranstalter in Verbindung setzen.

Kunden sollten sich anwaltlich beraten lassen. Die Rückzahlung der Beträge wird ausschließlich über den Insolvenzverwalter laufen. Gutscheininhaber werden die Möglichkeit erhalten, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Das ist die einzige Möglichkeit, Schaden ersetzt zu bekommen. Ob darüber hinaus zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können, muss geprüft werden. Für die Klärung der juristischen Fragen müssen Betroffene Rechtsrat in Anspruch nehmen oder selbständig gegenüber dem Insolvenzverwalter tätig werden. Rechtsanwalt Sandhage hilft und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen und im Umgang mit dem Insolvenzverwalter.