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Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Die Abgabepflichten von Unternehmen, Unternehmern und Privatpersonen im Wirtschaftsleben sind umfangreich. Sie gehen weit über die klassischen Einkommenssteuern hinweg. Der Staat will seine Steuern. Er setzt seine Steueransprüche durch die Verschärfung von Offenlegungspflichten und Abschaffung von Steuerprivilegien durch. Die digitalisierte Steuerwelt bietet umfassende Erkenntnis- und Prüfungsmöglichkeiten steuerrelevanter Strukturen. Strategien zur Steuerverminderung überschreiten daher schnell die Grenze zur strafbaren Steuerhinterziehung. Die Steuerfahndung – die Polizei des Finanzamtes – ist mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet. Sie darf so gut wie alles. Die Anzahl steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren in denen Unternehmen oder Privatwohnungen durchsucht werden, steigt ständig an. Wir sind für Sie da, wenn es eng wird. Wir helfen sowohl in der Krise als auch bei Feststellung vor, während und nach Betriebsprüfungen. Wir verhindern oder vermindern strafrechtliche Konsequenzen.

 

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